Kosten

Honorar

Ich biete Ihnen zeitnahe therapeutische Unterstützung an. Mein Anliegen ist es, die Anzahl der Sitzungen für Sie möglichst gering zu halten! Dabei orientiere ich mich an Ihren Zielen, deren Erreichen wir regelmäßig gemeinsam überprüfen.

Die Hypnosetherapie und Yager-Code Sitzungen dauern je nach Intensität der inneren Prozesse in der Regel 90 – 120 Minuten.
Jede Sitzung systemische und hypnosystemische Therapie oder Coaching dauert 60 Minuten.

Ein persönliches Informationsgespräch am Telefon oder per E-Mail ist kostenlos.

Pro Zeitstunde (60 Min.) werden 80 Euro berechnet. Eine darüber hinausgehende Dauer wird entsprechend aufgerundet. 

Soweit nicht anderes vereinbart, ist das Honorar nach jeder Sitzung per EC-Karte zu bezahlen.
Neben den Quittungen erhalten Sie nach Abschluss der Behandlungsphase eine Rechnung.


Soziales Honorar

Sollten meine Honorare Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, sprechen Sie mich bitte an. In solchen Fällen biete ich je nach Einkommenssituation ermäßigte Sonderpreise an.

 

Kostenübernahme

Kostenübernahme durch Krankenkassen und andere Kostenträger

Die Kosten für Psychotherapie und Hypnosetherapie durch Heilpraktiker werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Einige private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatz-versicherungen erstatten die Kosten für Einzeltherapie je nach dem gewählten Tarif zumindest teilweise.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse und Zusatzversicherungen. Bei manchen Krankenversicherungen mit Beitragsrückbestattungstarif könnte es sich allerdings lohnen, die Therapiekosten selbst zu tragen.

Ein weiterer Vorteil der Selbstzahlung liegt in der Diskretion. Sie vermeiden es, bei Ihrer Krankenkasse als „psychisch erkrankt“ aktenkundig zu werden. Dies könnte sich bei einem Kassen- oder Tarifwechsel sowie beim Abschluss verschiedener Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit) als vorteilhaft erweisen. Auch bei der Verbeamtung kann dies von Vorteil sein: Spiegel Online-Panorama vom 20.11.2009

Gegebenenfalls können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Laut § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz bin ich als Heilpraktikerin (Psychotherapie) für „Heilbehandlungen“ wie die Psychotherapie von der Umsatzsteuer befreit. Für Beratungs- und Coaching Sitzungen fallen wie oben bereits erwähnt zusätzlich 19 % Mehrwertsteuer an.

Ausfallgebühr

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.  Später abgesagte oder nicht abgesagte Termine, werden in Rechnung gestellt, da es kurzfristig nicht möglich ist, sie anderweitig zu vergeben.

Kein Ausfallhonorar fällt an, wenn Sie unverschuldet kurzfristig verhindert sind, z.B. im Krankheitsfall.